Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Beratungsvertrag

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

1. Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Buch & Buch GbR vertreten durch die Psychologin Andrea Buch und dem_der Klient:in als Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

2. Der Beratungsvertrag kommt zu Stande, wenn der_die Klient:in das generelle Angebot der Psychologin annimmt und sich an den Berater zum Zwecke der psychologischen und/oder systemischen Beratung wendet.

3. Die Psychologin ist berechtigt eine Beratung/Dienstleistung ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Sowohl die Psychologin als auch der_die Klient:in können einen bestehenden Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen erhalten.

§ 2 Inhalt des Beratungsvertrages

1. Die Psychologin erbringt ihre Dienste via Videotelefonie (hilfsweise Telefon) gegenüber dem_der Klient:in in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beratung und Unterstützung des_der Klient:in anwendet. Klient:in und Berater:in definieren gemeinsam das Beratungsanliegen und das Beratungsziel. Die Beratung dient der Überwindung psychosozialer Probleme (außerhalb der Heilkunde), der Aktivierung von Ressourcen und dem Formulieren neuer Ziele.

2. Die Psychologin ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des_der Klient:in entsprechen, sofern diese_r hierüber keine Entscheidung trifft. Um die Beratungsziele zu erreichen, werden verschiedene Methoden angewendet.

3. Die  Beratung durch die Psychologin ersetzt keine ärztliche und/oder psychotherapeutische Untersuchung/Behandlung. Der_die Klient:in ist aufgefordert, sich bei Beschwerden mit Krankheitswert in ärztliche und/oder psychotherapeutische Behandlung zu begeben. Die Psychologin darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine Medikamente verordnen. 

§ 3 Beratungserfolg und Mitwirkung des_der Klient:in

Die Psychologin kann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen gesteckter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Beide Parteien arbeiten jedoch nach besten Wissen und Können daran, dass ein Beratungserfolg eintritt. Die Mitarbeit des_r Klient:in ist für den Beratungserfolg ausschlaggebend. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der_die Klient:in nicht verpflichtet. Eine Beratung ist jedoch in den meisten Fällen nur bei aktiver Mitwirkung des_der Klient:in möglich. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung sowie angeratene und/oder notwendige ärztliche Untersuchungen.

§ 4 Honorar

1. Die Psychologin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Dieser richtet sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nach den Sätzen der Preisliste der Psychologin, einzusehen unter Honorar.

2. Der_die Klient:in zahlt die anfallenden Beratungskosten für die vereinbarte Beratung per Überweisung oder PayPal spätestens 14 Tage nach Ausstellung der Rechnung. 

3. Der_die Klient:in ist darüber informiert, dass die Psychologin keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von den Klient:innen selber zu bezahlen.

§ 5 Ausfallhonorar

1. Vereinbarte Beratungstermine, die nicht in Anspruch genommen werden, werden mit einem Ausfallhonorar von 50% des geplanten Honorars in Rechnung gestellt, da sie in der Regel kurzfristig nicht nachbesetzt werden können. Diese Zahlungspflicht tritt nicht ein, wenn der Termin fristgerecht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt oder verlegt wurde.

2. Termine, die von Seiten der Psychologin abgesagt werden müssen, werden dem_der Klient:in nicht in Rechnung gestellt. Der_die Klient:in hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Psychologin. Diese schuldet auch keine Angabe von Gründen.

3. Für durch Unternehmen gebuchte Beratungskontingente gilt folgendes: Nach verbindlicher Reservierung ist eine Absage oder Verlegung bis zu 24 Stunden vor dem geplanten Termin kostenlos möglich. Bei einer Absage von weniger als 24 Stunden vor der Einzelberatung oder Nichterscheinen gilt der Termin als verbraucht.

4. Nach verbindlicher Reservierung eines Workshops, Vortrags oder Events ist eine Absage bis zu 14 Tagen vor dem geplanten Termin kostenlos möglich, danach werden 50% des Honorars in Rechnung gestellt. Bei einer Absage binnen 24 Stunden vor Seminarbeginn wird das volle Honorar fällig.

§ 6 Verschwiegenheitspflicht

1. Die Psychologin ist gem. §203 StGB gegenüber Dritten zu Stillschweigen über die Inhalte der Beratung verpflichtet. Für den Fall einer Auskunftserteilung an Institutionen, Kostenträger, familiäre Bezugspersonen oder sonstige Personen muss sie schriftlich von der Schweigepflicht durch den_die Klient:in entbunden werden.

2. Der Bruch der Schweigepflicht ist zulässig, wenn er dem Schutz eines höherrangigen Rechtsguts dient (Notstand, § 34 StGB), bei Kenntnis über die Planung von Straftaten oder Gefahr im Verzug. Zudem kann die Verschwiegenheit gebrochen werden wenn die Psychologin sich mit Hilfe der Daten gegenüber einem (Schieds)-Gericht entlasten könnte.

3. Die Psychologin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Sofern der_die Klient:in eine Beratungsakte verlangt, erstellt die Psychologin diese kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus der Handakte.

4. Es erfolgt keine (digitale) Aufzeichnung der Beratungssitzung, es sei denn, es wird aus methodischen Gründen von der Psychologin und Klient:in hierzu eine gesonderte Absprache getroffen. Mögliche Aufzeichnungen werden nicht veröffentlicht und dienen ausschließlich der Visualisierung innerhalb der Beratung.

§ 7 Gesundheitszustand des_der Klient:in

Der_die Klient:in versichert, dass er_sie an keiner Erkrankung leidet, die seine_ihre Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt oder die der Beratung aus medizinischen, psychiatrischen oder psychologischen Gründen aktuell entgegenstehen. Sollte der_die Klient:in darüber im Zweifel sein, versichert er_sie selbstständig einen Arzt aufsuchen, um dies abzuklären und ggf. aufgetretene Krankheiten behandeln zu lassen. Sollte eine für die Beratung relevante Erkrankung festgestellt worden sein, so hat der_die Klient:in die Psychologin davon sofort in Kenntnis zu setzen. Ist der_die Klient:in auf Anraten der Psychologin nicht bereit sich ärztlich untersuchen zu lassen, so kann die Psychologin eine Fortführung der Beratung ablehnen.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/des Beratungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.